In­te­gra­ti­ons­ge­setz am 06.08.2016 in Kraft getreten

Pressemitteilung Bundesministerium Inneres vom 05.08.

Kern des Integrationsgesetzes ist der Grundsatz des Förderns und Forderns.

Der Grundsatz des Förderns und Forderns zielt darauf, die Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind, in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern, gleichermaßen aber Eigenbemühungen im Integrationsprozess einzufordern.

De Maizière: Klare Spielregeln für die, die dauerhaft bleiben

“Mit dem ersten Integrationsgesetz des Bundes geben wir unserer Integrationspolitik eine neue Basis. Ich bin froh, dass wir für diejenigen, die dauerhaft bei uns bleiben, klare Spielregeln geschaffen haben – wir fördern ihre Integration in unsere Gesellschaft und wir fordern ein klares Bekenntnis zu unseren Werten und ein aktives Mitwirken an der eigenen Integration. Wir stellen Angebote zur Verfügung und setzen da wo nötig klare Sanktionen”, so Bundesinnenminister de Maizière.

“Integration ist keine leichte Aufgabe. Sie fordert diejenigen, die zu uns kommen und bleiben wollen, sie fordert aber auch uns als Gesellschaft. Ganz klar ist aber: Unser Verständnis von einem freiheitlichen und friedlichen Leben in einer offenen und toleranten Gesellschaft ist das Ziel unserer Integrationspolitik.”

Die wichtigsten Regelungen im Überblick