Härtefallfonds für Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Berliner Senat beschließt auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Intergration und Frauen, Dilek Kolat am 14. Juni 2016 eine Verwaltungsvorschrieft zur Einrichtung eines Härtefallfons zur Gewährung von Zuschüssen für Leistungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Wer eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben hat, kann diese in Deutschland durch die zuständigen Stellen wie beispielsweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin anerkennen lassen. Für die Bearbeitung der Anträge werden Gebühren zwischen 100 und 600 € fällig. Hinzu kommen häufig zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Übersetzungen, Sprachkurse, Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen oder Prüfungsgebühren.

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