Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband: Sonderförderung zur Soforthilfe von Vorhaben für Flüchtlinge und Asylsuchende

In seiner heutigen Presseerklärung teilt der Paritätische Gesamtverband mit, dass die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW)  zum Jahresende 2015 vereinbart hat , neben der bereits privilegierten Förderung von Projekten für Flüchtlinge und Asylsuchende einen weiteren zusätzlichen begrenzten Sonderfonds in Höhe von max. 2 Mio.€ zur Förderung von Soforthilfen einzurichten. Aus diesem können ab sofort Anträge von angeschlossenen Mitgliedsorganisationen bedient werden. Die Förderkriterien, die Antragsformulare sowie die grundsätzlich geltenden Förderrichtlinien finden Sie hier

Herr Heß und Herr Hagelskamp vom Gesamtverband stehen  für weitere Fragen auch zur Förderung von Vorhaben, die nicht der Soforthilfe zuzuordnen sind, zur Verfügung. Da aktuell neben der dem DHW auch die Aktion Mensch ihr Förderspektrum auf die Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylsuchenden ausgeweitet haben, gibt es insbesondere für örtliche Vorhaben mit unmittelbarem Zielgruppenbezug vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung. Die Antragstellung für diese Soforthilfen erfolgt direkt auf dem Postweg beim Paritätischen Gesamtverband, z. Hd. Herrn Klaus Heß, Oranienburger Straße 13/14, 10178 Berlin (dhw (at) paritaet.org) unter Verwendung der o.a. Antragsunterlagen mit dem Zusatzhinweis „Soforthilfe” im anzugebenden Verwendungszweck.

Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., Verbandskommunikation, Brandenburgische Straße 80, 10713 Berlin, Tel: (+49)30  86 001-183/107