Ausbilden im Verbund

Unternehmen, die junge Menschen ausbilden wollen, können unter Umständen nicht allein alle Vorgaben erfüllen, die die jeweilige Ausbildungsordnung festlegt. Dem einen Betrieb fehlt die notwendige Erfahrung oder Personalkapazität, ein anderer kann nicht sämtliche für die Ausbildung erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse in vollem Umfang vermitteln, da er aufgrund fortgeschrittener Spezialisierung nicht in allen vorgegebenen Arbeitsbereichen tätig ist.

Bei anderen Betrieben besteht zwar die grundsätzliche Bereitschaft zur Ausbildung, diese wird jedoch wegen der damit verbundenen Zeitbelastung nicht durchgeführt. In diesen Fällen bietet sich die Möglichkeit, die Ausbildung in Kooperation mit anderen Betrieben gemeinsam zu gestalten. Diese Organisationsform bezeichnet man auch als betrieblichen Ausbildungsverbund.

Die Ausbildung im Verbund bietet sowohl den beteiligten Unternehmen als auch den Auszubildenden etliche Vorzüge: Die dem Berufsbild gemäße Ausbildung wird sichergestellt und fachkundige Nachwuchskräfte werden herangebildet. Es entstehen für die einzelnen Betriebe weiterführende Kontakte, die Kosten und der Zeitaufwand der Ausbildung reduzieren sich und sie erhalten dafür motivierte Lehrlinge anstatt fachfremder Aushilfen. Damit können sich auch kleinere Betriebe einen Lehrling leisten.

Die Möglichkeit der gemeinsamen Ausbildung in einem Ausbildungsverbund wird insgesamt immer noch zu selten genutzt, obwohl damit qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze geschaffen werden können.

In allen Formen des Ausbildungsverbundes muss der Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden eindeutig regeln, welche Ausbildungsinhalte wo vermittelt werden. Dies gilt auch für die Nutzung von betrieblichen, überbetrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, die außerhalb des Verbundes stehen.