Mittel für digitale Endgeräte und digitale Angebote beschlossen

Für Schüler*innen und Auszubildene aus Familien, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, werden im Bedarfsfall die Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes für den Schulunterricht übernommen. Das erfolgt auch rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.15.02.2021

Darüberhinaus hat der Berliner Senat am 04.03.2021 das Konzept der Neuverteilung der Soforthilfe 2021 beschlossen. Für Berliner Auszubildende sollen digitale Angebote gefördert werden, um Pandemie-bedingte Einschränkungen – vor allem in der praktischen Ausbildung – auszugleichen. Insgesamt stehen 10 Mio. Euro für elektronisch unterstütztes Lernen bereit.

Weitere Informationen hier:

Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html

Soforthilfe 2021:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1060673.php