Duale Ausbildung

Sie brauchen Informationen und/oder Unterstützung bei der dualen Ausbildung? Wir haben dafür ein Portfolio von Themen vorbereitet, das Sie unterstützen und begleiten soll. Als Ansprechpartner*innen stehen Ihnen die Verbundkoordinatoren der Regionalen Ausbildungsverbünde mit Rat und Tat zur Verfügung.

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1). Das Berufsbildungsgesetz bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.

Zuständige Stellen und Ausbildungsberater

Zuständige Stellen für die Berufsausbildung sind im Sinne des Berufsbildungsgesetztes (BBIG) die Berufskammern, welche die Berufsausbildung überwachen und fördern. Im Vorwege prüfen sie vor Ort in den Unternehmen, inwieweit die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegt. Insofern sind die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen der Berufskammern die Ansprechpartner*innen der Unternehmen, um duale Ausbildungen auf den Weg zu bringen. Sie erreichen die Berufskammern wie folgt im Internet:

Ausbildungsförderung

1. Förderung der Berufsausbildung Berlin (fbb)

Unternehmen können über das Landesprogramm zur Förderung der Berufsausbildung Berlin (fbb) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanzielle Unterstützung erhalten (z.B. für die Ausbildung im Verbund). Nähere Informationen unter dem Link.

2. Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)

Ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA), um Sprach- und Bildungsdefizite abzubauen, Fachtheorie zu fördern und Auszubildende sozialpädagogisch zu unterstützen. Durch gezielten Stützunterricht und kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung sollen der Ausbildungsabschluss gesichert und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Nähere Informationen unter dem Link.

3. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Nähere Informationen unter dem Link.