Finanzierung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen bei Berufsausbildung und Berufsvorbereitung finanzielle Unterstützung erhalten, die je nach Zielgruppe der Auszubildenden bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden muss. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht. Die Fördervoraussetzung muss individuell geprüft werden und ist auch abhängig von aktuellen Entwicklungen und der Ausschöpfung der Fördermittel. Anträge werden meist bei der Agentur für Arbeit und den Kammern gestellt.
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Verbundausbildung:
Ausbildende Unternehmen, die nicht selbstständig alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermitteln können, können diese Lehrinhalte im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen und hochschulischen Einrichtungen durchführen lassen und hierfür unterschiedliche Zuschüsse erhalten.
Quelle und Beantragung: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, sowie Servicegesellschaft SPI Consult und comovis GbR
Links und weitere Informationen
Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) | www.arbeitsagentur.de |
www.integrationsaemter.de | |
Handwerkskammer Berlin | www.hwk-berlin.de |
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin | www.berlin.de/sen/ias |